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  • Betriebshaftpflicht

    Maßgeschneiderter Schutz für Ihr Handwerk

    • Bis zu 10 Mio. € Versicherungsschutz
    • Für den Betriebsinhaber und seine Betriebsangehörigen
    • Familien-Privathaftpflicht inklusive

 

Darum ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung so wichtig

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor finanziellen Belastungen durch Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Versicherungsfall prüfen wir die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab - notfalls auch vor Gericht.

  • Bearbeitungsschäden 
  • Be- und Entladeschäden 
  • Umwelthaftpflicht-Basisdeckung 
  • Mietsachschäden an gemieteten Geschäftsräumen und auf Geschäftsreisen
  • Die erweiterte Produkthaftpflicht ist mit versicherbar

 

Schon gewusst?

Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die Handwerker, Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibende brauchen. 
Quelle: versicherung.de

 

Für Ihr Handwerk

Jeder Handwerksbereich hat eigene Betriebsrisiken und benötigt einen speziellen Versicherungsschutz. In Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden haben wir leistungsstarke Deckungskonzepte für verschiedene Handwerksbereiche entwickelt, wie zum Beispiel:

  • Bäcker
  • Fleischer
  • Friseure
  • Holz- und Kunststoff
  • Konditoren
  • Metaller
  • Elektro
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Maler und Lackierer
  • Orthopädie-Schuhtechniker

Informieren Sie sich heute noch unverbindlich über unsere Deckungskonzepte.

 

Haftpflichtschutz rund um die Uhr

Unsere Betriebshaftpflicht bietet Ihnen maßgeschneiderte Sicherheit. So haben Sie den Schutz, den Sie auch wirklich benötigen und genießen finanzielle Absicherung.

Mitversichert sind

  • Sie als Betriebsinhaber
  • Ihre gesetzlichen Vertreter
  • Personen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung Ihres Betriebes eingesetzt sind
  • Sämtliche Mitarbeiter
  • Alle Betriebsangehörigen

 

Wann leistet Ihre Betriebshaftpflicht?

  • Versicherungsschutz besteht, wenn der Betriebsinhaber oder ein Mitarbeiter bei einer beruflichen Tätigkeit andere Personen verletzt oder Sachen beschädigt.

  • Wenn die Berufsgenossenschaft Sie aus der grob fahrlässigen Verletzung von Unfall-verhütungsvorschriften auf Schadenersatz in Anspruch nimmt, sind Sie versichert.

  • Ein Mitarbeiter beschmutzt seine Hose an der frisch gestrichenen Tür zur Werkstatt, weil der Inhaber vergessen hatte, ein Hinweisschild anzubringen.

  • Bei der Fußbodenheizung wurde ein Teilstück nicht verlegt. Zur Ausbesserung müssen Estrich und Parkettboden geöffnet und nach der Reparatur zum Teil erneuert werden.

  • Ein Hauptschlüssel, der Ihrem Personal ausgehändigt wurde, kann nicht mehr aufgefunden werden. Als Folge wird die gesamte Schließanlage ausgewechselt.

  • Ein Betrieb beschäftigt Subunternehmer, die durch Unvorsichtigkeit das Eigentum des Auftraggebers beschädigten. Der Betrieb wird dafür in Haftung genommen.